Als Tombola- und Lottoveranstaltung gelten Lotterien und ihnen gleichgestellte lotterieähnliche Veranstaltungen, die bei einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden und deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen. Tombola- und Lottoveranstaltungen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung durchgeführt werden. Die Bewilligungen werden durch die Gemeinderatskanzlei erteilt. Übersteigt die Summe der Verkaufspreise aller angebotenen Lose CHF 50'000.00, so bedarf die Bewilligung der Zustimmung des Finanzdepartementes des Kantons St.Gallen.
Tombolaveranstaltungen, welche von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stfitung durchgeführt werden, bedürfen keiner Bewilligung.