Feuerschutzreglement, gültig ab 01.01.2022
Per 1. Januar 2021 trat das neue kantonale Gesetz über den Feuerschutz (FSG) sowie die dazugehörige Verordnung in Kraft. Einzelne Bestimmungen daraus lassen den Gemeinden die Möglichkeit, Details in einem Feuerschutzreglement zu regeln. Da innerhalb des Sicherheitsverbunds Region Gossau (SVRG) einheitliche Regelungen angestrebt werden sollen, hat der der SVRG zusammen mit den Gemeinden ein Musterfeuerreglement erarbeitet. Gestützt auf dieses hat der Gemeinderat nun ein neues Feuerschutzreglement erlassen.
Das neue Feuerschutzreglement, beschlossen vom Gemeinderat am 1. Oktober 2021 und dem fakultativen Referendum unterstellt vom 8. Oktober bis 17. November 2021, ist nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist in Kraft getreten. Das Reglement ist gültig ab 1. Januar 2022.
Informationen
- Datum
- 29. November 2021
Dokumente
Name | |||
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Feuerschutzreglement_Andwil_20220101.pdf (PDF, 999.13 kB) | Download | 0 | Feuerschutzreglement_Andwil_20220101.pdf |
Zugehörige Objekte
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Gemeinderatskanzlei | 071 388 69 84 | gemeinde@andwil.ch |