Kirchenaustritt
Um aus der Kirchgemeinde auszutreten bedarf es einer schriftlichen Austrittserklärung mit beglaubigter Unterschrift.
Sollten Sie sich zu einem Austritt entschliessen gehen Sie bitte folgendermassen vor:
- Austrittsschreiben aufsetzen, adressiert an Ihre Kirchgemeinde
- vor Versand des Austrittsschreibens Ihre Unterschrift amtlich belaubigen lassen
- Austrittsschreiben mit beglaubigter Unterschrift absenden
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 385 12 15 | einwohneramt@andwil.ch |