Ausländerbewilligungen
Gesuche um Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz können eingereicht werden, wenn sich die betroffene Person noch im Ausland aufhält oder bereits in die Schweiz eingereist ist.
Für Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind, werden Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur erteilt, wenn es sich um hochqualifizierte Spezialisten handelt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 385 12 15 | einwohneramt@andwil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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